ACTA HOTELS hat gemäß dem Gesetz 2/2023 vom 20. Februar zur Regelung des Schutzes von Personen, die Verstöße gegen Vorschriften melden, sowie zur Bekämpfung von Korruption einen Ethikkanal eingerichtet. Dieser Kanal steht jeder Person offen – unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gruppe ist oder nicht –, um jede Art von rechtswidrigem Verhalten zu melden, insbesondere solches mit möglicher strafrechtlicher Relevanz oder das gegen die Grundsätze und Werte von ACTA HOTELS verstößt.
Der Ethikkanal umfasst folgende Kommunikationswege mit der Gruppe:
a) Über den folgenden Link: https://whistleblowersoftware.com/secure/canaleticoactahotels, wobei gewählt werden kann, ob die Mitteilung von der Verantwortlichen des Internen Informationssystems, Frau Carolina Rodero, oder von der unabhängigen Anwaltskanzlei RCD Legal entgegengenommen wird.
b) Mündlich, durch direkte Meldung an die Verantwortliche des Internen Informationssystems, mit der ein persönliches Treffen vereinbart werden kann, um die gemeldeten Sachverhalte zu erläutern und darzulegen.
c) Durch Mitteilung der Mitarbeitenden an ihre Vorgesetzten oder Führungskräfte innerhalb der Gruppe.
Darüber hinaus gilt jede formelle Mitteilung durch ein Gericht oder eine öffentliche Verwaltung als gültiger Weg, um Kenntnis von einem Verstoß zu erlangen.
Meldungen können anonym oder unter Angabe der Identität erfolgen; beide Arten werden gleich behandelt und mit derselben Aufmerksamkeit bearbeitet.
Der Ethikkanal kann genutzt werden, um Verstöße zu melden, die von Mitgliedern von ACTA HOTELS oder von Dritten begangen wurden, die nicht zur Gruppe gehören, aber berufliche Beziehungen zu ihr unterhalten.
Darüber hinaus können über den Ethikkanal sowohl Mitglieder der Gruppe als auch externe Dritte Fragen zum Compliance-System von ACTA HOTELS stellen.
Zur Regelung der Nutzung des Ethikkanals sowie des Verfahrens zur Untersuchung und Bearbeitung von Meldungen hat ACTA HOTELS die Hinweisgeberrichtlinie sowie das Protokoll für die Verwaltung, Untersuchung und Bearbeitung von Meldungen verabschiedet und umgesetzt.
ACTA HOTELS hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um jegliche Form von Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber zu verhindern, einschließlich Drohungen und Versuchen von Repressalien. Das Unternehmen stellt außerdem sicher, dass allen Hinweisgebern gegebenenfalls die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, um ihren wirksamen Schutz zu gewährleisten.
Hinweisgeber können ihre Meldungen auch an die Unabhängige Behörde zum Schutz von Hinweisgebern Kataloniens (Antibetrugsbehörde von Katalonien, Website: www.antifrau.cat) oder an die Unabhängige Behörde zum Schutz von Hinweisgebern, A.A.I. (die nationale Behörde), richten – je nach geografischem Umfang des gemeldeten Sachverhalts.